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Rechtsberatung

Stehen Sie vor dem nächsten Schritt in Ihrer wissenschaftlichen Karriere?

Wollen Sie wissen, wie Sie Berufungsverhandlungen erfolgreich führen können? Der Deutsche Hochschulverband (DHV) ist Ihr Karrierebegleiter und hilft Ihnen gern weiter.

Was Sie von uns erwarten  können:

  • Beratung: Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Hochschul-, Besoldungs-, Versorgungs-, Nebentätigkeits-, Medizin- und Arbeitsrechts. Unsere kostenlose Beratung erstreckt sich auch auf Verhandlungsstrategien und taktische Empfehlungen für spezielle Verhandlungssituationen in Berufungsverfahren. So sind wir in 70 % der Berufungsverhandlungen an deutschen Universitäten beratend tätig. Unsere Expertise ist Ihr Vorteil bei wichtigen Karriereschritten.
  • Coaching: Neben der kostenlosen Rechtsberatung bieten wir Ihnen ein auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Coaching für Berufungsverhandlungen an. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, bestens vorbereitet in die entscheidenden Gespräche zu gehen.
  • Musterprozesse: Zur Klärung grundsätzlicher Fragen im Hochschul- und Beamtenrecht unterstützen wir unsere Mitglieder mit einer Prozesskostenhilfe.
     

Auf die Unterstützung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern in frühen Karrierephasen legen wir besonderen Wert. Melden Sie sich daher gerne, wenn Sie Fragen zur Planung Ihrer akademischen Karriere haben. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die am Beginn Ihrer wissenschaftlichen Karriere stehen, profitieren im DHV von ermäßigten Mitgliedsbeiträgen.

Ansprechperson

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Katharina Lemke
Leitung der Abteilung “Recht und Beratung”
Assistenz: Sigrid Schlecht

Tel.: 0228 90266-13

Ihr Weg zur Beratung


Als Mitglied können Sie einfach einen Termin für ein Beratungsgespräch unter 0228 90266-77 oder beratung@hochschulverband.de vereinbaren. Falls Sie noch kein Mitglied sind, können Sie über die Beitrittserklärung Ihre Mitgliedschaft beantragen und sich beraten lassen.   

Mitglied werden

 


Ihre Ansprechpartner sind:

Justitiariat I: Hochschul- und Beamtenrecht, Berufungsberatung*
*Bund, Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen, Rufe aus dem Ausland: Österreich und Schweiz

Rechtsanwältin 
Dr. Ulrike Preißler 
Assistenz: Nicole Bister

Tel.: 0228 90266-55

Rechtsanwalt 
Conrad Ostermeyer
Assistenz: Nicole Bister

Tel.: 0228 90266-55

Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) 
Katharina Helmig   
Assistenz: Anja Klapperich

Tel.: 0228 90266-29

Justitiariat II: Arbeitsrecht, Hochschul- und Beamtenrecht, Berufungsberatung* 
*Berlin, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Angestelltenverhältnisse, gemeinsame Berufungsverfahren

Rechtsanwältin 
Dr. Annette Gaentzsch
Assistenz: Anja Klapperich

Tel.: 0228 90266-29

Rechtsanwältin 
Hanna Lemp
Assistenz: Hanne Eg Pakleppa

Tel.: 0228 90266-95

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Laurentius Oles 
Assistenz: Hanne Eg Pakleppa

Tel.: 0228 90266-95

Rechtsassessor 
Christian Stuke
Assistenz: Hanne Eg Pakleppa

Tel.: 0228 90266-95

Justitiariat III: Hochschul- und Beamtenrecht, Berufungsberatung*, Versorgungsrecht
*Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Sachsen

Rechtsanwalt 
Dr. Martin Hellfeier
Assistenz: Sabine Balzer

Tel.: 0228 90266-25

Rechtsanwalt
Dr. Sven Hendricks
Assistenz: Sigrid Burgdorf

Tel.: 0228 90266-44

Rechtsanwältin 
Dr. Juliane Lorenz 
Assistenz: N.N.


Tel.: 0228 90266-42

Diplomjurist
Christoph Pinsdorf
Assistenz: Sabine Balzer

Tel.: 0228 90266-25

Justitiariat IV: Medizinrecht, Hochschul- und Beamtenrecht, Berufungsberatung*
* Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Medizinerinnen u. Mediziner

Rechtsanwalt 
Prof. Dr. Dirk Böhmann
Assistenz: Karin Änne Ley, M.A.

Tel.: 0228 90266-43

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Dr. Steffen Moritz Rützenhoff,  LL.M. (KCL)
Assistenz: Petra Sengstock

Tel.: 0228 90266-46

Rechtsassessorin 
Charlotte Hoppen
Assistenz: Karin Änne Ley, M.A.

Tel.: 0228 90266-43

Justitiariat: Hochschul- und Steuerrecht

Rechtsanwältin 
Birgit Ufermann
Leitung der Abteilung “Inneres”
Assistenz: N.N.

Tel.: 0228 90266-28 
 


Die Bezeichnungen der Justitiariate geben Tätigkeitsschwerpunkte wieder und sind insofern keineswegs abschließend zu verstehen.