Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Bernhard Kempen, hat die Entscheidung der Thüringer Landesregierung gelobt, ein Gesetz zur Anerkennung der Aufbau- und Lebensleistungen von ehemals angestellten Professorinnen und Professoren neuen Rechts, den sogenannten „Lückeprofessuren“, zu verabschieden. Betroffene, die nach dem 1. Juli 1995 bis 30. Juni 2005 in Altersrente gegangen sind, sollen demnach auf Antrag eine Anerkennungsleistung durch das Land in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 12.000 Euro erhalten.
„Die Lückeprofessorinnen und -professoren, denen auf Grund ihres fortgeschrittenen Lebensalters die für Professorinnen und Professoren übliche Verbeamtung verwehrt blieb, haben die ostdeutschen Hochschulen nach der Wende in die neue Zeit geführt. Trotz ihrer Verdienste um den Neuaufbau und die innere Einheit der Wissenschaft in Deutschland fällt ihre Altersversorgung beschämend aus”, erläuterte Kempen. Eine besondere Ungerechtigkeit liege darin, dass die Rente der Lückeprofessorinnen und -professoren deutlich niedriger sei als diejenige ihrer älteren Kolleginnen und Kollegen, selbst derjenigen, die wegen ihrer Mitarbeit in der DDR-Staatssicherheit nach der Wende nicht übernommen wurden. Maßgeblich dafür war eine Regelung im Einigungsvertrag. Demnach war die Überleitung der in der DDR aus dem Hochschullehreramt erworbenen Rentenansprüche und -anwartschaften in die gesetzliche Rentenversicherung auf den Stichtag 30. Juni 1995 begrenzt worden.
„Die Lückeprofessorinnen und -professoren verdienen Respekt und Wertschätzung für ihre Lebensleistung. Die unermüdlichen Anstrengungen des Hochschulverbandes, wenigstens politisch auf eine Abmilderung der evidenten Ungerechtigkeit in der Altersversorgung der Lückeprofessorinnen und -professoren hinzuwirken, haben sich gelohnt und tragen nach jahrzehntelangem Kampf nun auch Früchte“, hob Kempen hervor. „Die späte Thüringer Initiative ist überfällig, aber auch mutig, gerecht und beispielgebend. Seit über 20 Jahren haben Bund und Länder die Verantwortlichkeiten für Fehlentscheidungen bei der Rentenüberleitung der Nachwendezeit auf dem Rücken der Betroffenen solange hin- und hergeschoben, bis viele von ihnen verstorben sind.“
Mit dieser späten Wiedergutmachung verdiene die Thüringer Landesregierung große Anerkennung. „Für die Empfänger der Einmalleistung ist die Symbolkraft dieser Entscheidung von enormer Bedeutung. Nun kann sich eine Wunde schließen“, erklärte Kempen. Der DHV-Präsident appellierte an die ostdeutschen Bundesländer, dem Beispiel Thüringens zu folgen. „Das von der rot-rot-grünen Regierung eingebrachte Gesetz zur Anerkennung der Aufbau- und Lebensleistungen von ehemals angestellten Professorinnen und Professoren neuen Rechts hat Modellcharakter und muss von allen anderen östlichen Bundesländern so schnell wie möglich nachvollzogen werden. Der Anfang ist gemacht.”