Wen wählen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zum/zur „Wissenschaftsminister/in des Jahres“ und „Rektor/in/ Präsident/in des Jahres“? Der Deutsche Hochschulverband (DHV), die Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland, ruft seine Mitglieder einmal im Jahr dazu auf, die Arbeit der Rektorin oder des Rektors bzw. der Präsidentin und des Präsidenten ihrer Hochschule nach Schulnoten von eins bis sechs zu bewerten. Gleiches gilt für die Leistung ihrer jeweiligen Landeswissenschaftsministerin bzw. ihres jeweiligen Landeswissenschaftsministers sowie der Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Fühlen sich die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler von den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in Politik und Hochschulen gut vertreten? Bis zum 13. Dezember 2024 haben die DHV-Mitglieder Gelegenheit, sich mittels eines geschützten Passwortes an einer Online-Abstimmung zu beteiligen. Das Bewertungsverfahren wurde in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Evaluation und Methoden der Universität Bonn entwickelt.
Die Auszeichnung „Wissenschaftsminister/in des Jahres“ und der Preis „Rektor/in/Präsident/in des Jahres“ werden im Rahmen der „Gala der Deutschen Wissenschaft“ am 31. März 2025 in Berlin verliehen. Zuletzt wurden am 25. März 2024 in Berlin Professor Dr. Armin Willingmann, Minister für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, sowie Professor Dr. Manfred Bayer, Rektor der TU Dortmund, geehrt.
Weiterhin gilt, dass Hochschulleiterinnen und -leiter, die bereits dreimal zum/zur „Rektor/in/ Präsident/in des Jahres“ gekürt worden sind, nicht mehr zur Wahl stehen. Deshalb wird der Rektor der Universität Bonn, Professor Dr. Dr. h.c. Michael Hoch, der die Auszeichnung 2020, 2021 und 2023 errungen hat und deswegen am 27. Oktober 2023 in Bonn als „Rektor des Jahrzehnts“ besonders geehrt wurde, nach dem gültigen Reglement nicht mehr antreten können.
Der Preis „Rektor/Präsident des Jahres“ ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert und wird von „Santander Universitäten“ gestiftet. Der Preisträger soll die Mittel zweckgebunden für ein hochschulbezogenes Projekt verwenden.
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