Somit waren die Bemühungen des DHV erfolgreich, die Bedeutung der Berufsgruppe der Wissenschaftler/innen und der Hochschulen zu betonen.
Alle Personen, die an Hochschulen tätig sind, sind somit als Personen mit erhöhter Priorität anzusehen und haben einen Anspruch auf die Schutzimpfungen gegen Corona. Es erfolgt somit eine Gleichstellung mit Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und Personen, die in besonders relevanten Positionen und in gewissen relevanten Einrichtungen tätig sind.