Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat an alle Bundesländer appelliert, soweit noch nicht geschehen, bestehende Hinzuverdienstgrenzen nach Erreichen der Regelaltersgrenze aufzuheben. Für Beamtinnen und Beamte in Deutschland gilt derzeit: Nach Vollendung des 67. Lebensjahres ist in der Regel zwar kein Einkommen aus privatwirtschaftlicher Tätigkeit mehr auf das Ruhegehalt anrechenbar. Allerdings führt der Bezug von Einkommen aus einer Tätigkeit im deutschen öffentlichen Dienst bei Überschreiten bestimmter landesspezifischer Höchstgrenzen regelmäßig zu einer Verringerung der Ruhestandsbezüge. Nur wenige Länder sehen hiervon ab. Ausnahmeregelungen existieren z. B. in Hessen und – seit 1. Oktober 2024 – in Niedersachsen. Zuletzt hat auch Nordrhein-Westfalen die zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024 geltende Aussetzung der Anrechnung von Erwerbseinkommen aus dem öffentlichen Dienst auf die Versorgungsbezüge vorerst bis zum 31. Dezember 2029 verlängert.
„Diese positiven Beispiele sollten Schule machen“, erklärte der Präsident des Deutschen Hochschulverbands (DHV), Professor Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch. Das Aufheben von Hinzuverdienstgrenzen sei Teil eines fortschrittlichen Dienstrechts. Denn es sende angesichts des demographischen Wandels, einer älter werdenden Gesellschaft und des sich dadurch abzeichnenden Fachkräftemangels die richtigen Signale. „Auch im öffentlichen Dienst wird das Wissen von Erfahrungsträgerinnen und -trägern über die gesetzliche Altersgrenze hinaus eine immer wichtigere, ja zunehmend unverzichtbare Ressource“, so Koch weiter. Zur Begründung verwies der DHV-Präsident u.a. auf eine Analyse des Centrums für Hochschulentwicklung (CHE). Danach werden allein in den kommenden zehn Jahren mehr als 40 Prozent der Professuren neu besetzt werden müssen. „Natürlich liegt darin in erster Linie für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine große Chance. Die hohe Zahl von Entpflichtungen und Pensionierungen in den kommenden Jahren auf der einen Seite und die sich in einigen Ländern auf Grund von Einsparungen abzeichnende Streichung von Professorenstellen auf der anderen Seite werden aber zu Personalengpässen führen“, betonte Koch. „Ergeben sich beim nunmehr anstehenden Generationenwechsel Vakanzen, die nicht rasch genug behoben werden können, müssen die Hochschulen handlungsfähig sein. Sie stehen hier in Konkurrenz zur Privatwirtschaft und müssen daher im Bedarfsfall attraktive Angebote für Professorinnen und Professoren im Ruhestand unterbreiten können.“
Durch Öffnungen der Hinzuverdienstregeln entfällt nach Einschätzung des DHV zudem die im Einzelfall schwierige juristische Abgrenzungsfrage, ob die Voraussetzungen für eine Anrechnung auf die Versorgungsbezüge gegeben sind oder doch einschlägige Ausnahmen hiervon vorliegen. „Eine flächendeckende Abschaffung der Höchstverdienstgrenzen ist sinnvoll und trägt wirkungsvoll zum Bürokratieabbau bei“, so Koch abschließend.