Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat den vorgestellten Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) grundsätzlich begrüßt. Der Präsident des DHV, Professor Dr. Dr. h.c. Lambert T. Koch, zeigte sich vor allem darüber erleichtert, dass von ursprünglichen Erwägungen abgesehen wird, die Post-Doc-Phase gesetzlich auf höchstens drei Jahre zu befristen. „Damit hat das Ministerium nach der einhelligen Kritik aus der Scientific Community doch noch an einer entscheidenden Stelle eine überfällige Korrektur zum bisherigen Eckpunktepapier vorgenommen“, so Koch weiter. „Die Anpassung der Höchstbefristungsdauer von Post-Docs auf vier plus zwei Jahre geht in die richtige Richtung. Der Pluralität von Fächerkulturen und Karrierepfaden zur Professur muss angemessen Rechnung getragen werden. Im weiteren parlamentarischen Verfahren wird es noch genügend Gelegenheit geben, in diesem Sinne gegebenenfalls nachzubessern.“
Zu den richtigen Weichenstellungen gehöre, dass nunmehr nach der Post-Doc-Phase individuell und in der Regel bis spätestens in der Mitte des dritten Lebensjahrzehnts verbindlich eine Entscheidung gefällt werden müsse, ob und welcher Karriereweg innerhalb der Wissenschaft auf eine oder auch unterhalb einer Professur – vor allem in wissenschaftsnahem Dienstleistungsbereich – beschritten werden soll. Eine solche Regelung, die die Planbarkeit wissenschaftlicher Karrierewege deutlich erhöhe, ist dem DHV-Präsidenten zufolge jedoch an weitere Voraussetzungen gebunden, die über die Regelungstatbestände des WissZeitVG hinausgingen. So müssten die Länder im Rahmen ihrer Regelungskompetenz zusätzliche finanziell abgesicherte Dauerstellen und Personalkategorien auch jenseits der Professur vorsehen. Gerade an diesem Punkt bestehe aber weiterhin noch Klärungsbedarf. Mehr unbefristete Stellen setzten mehr dauerhafte Grundmittel für die Hochschulen und damit eine Abkehr vom bislang vorherrschenden Drittmittelparadigma voraus, so Koch weiter.
Mit Blick auf das WissZeitVG bestehe zudem Klärungsbedarf bei den weiterhin angedachten, erweiterten Mitbestimmungsmöglichkeiten der Tarifparteien. Regulative Flickenteppiche könnten auch nichtintendierte, kontraproduktive Auswirkungen auf die Planbarkeit von Karrierewegen haben, weil sie die Mobilität zwischen Standorten und Einrichtungen in einem föderalen System erschweren würden.