Vereinbarung

Den Hinweis zum SEPA-Verfahren (https://www.hochschulverband.de/SEPA-Lastschriftmandat.pdf) habe ich zur Kenntnis genommen

Zwischen dem Deutschen Hochschulverband, Rheinallee 18-20, 53173 Bonn
und der Dienstleistungsnehmerin/dem Dienstleistungsnehmer wird vereinbart:

  1. Der Deutsche Hochschulverband verpflichtet sich, folgende Dienstleistungen zu erbringen:
    Regelmäßig fachspezifische Benachrichtigung über Stellenausschreibungen im Hochschulbereich durch unseren "Ausschreibungsdienst".
    Individuelle Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit einer Karriere und Beschäftigung an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung.
    Zwölfmal im Jahr die Zeitschrift "Forschung & Lehre" mit aktuellen Beiträgen und Berichten aus dem Hochschulbereich. 
    Seminarangebote zur Karriereplanung und zu sonstigen beruflich aktuellen Themen. 
    Persönliche Beratung in Fragen des Urheber- und Verlagsrechts durch die Sachverständigen des Deutschen Hochschulverbandes. 
    Angebote diverser Versicherungen (z.B. Rechtsschutzversicherung, Gruppen-Freizeit-Unfall-Versicherung u.a.) zu günstigen Konditionen. 
  2. Die Dienstleistungsnehmerin/der Dienstleistungsnehmer zahlt hierfür eine
    Gebühr von 110 Euro im Jahr incl. Mehrwertsteuer. Die Gebühr ist per Einzugsermächtigung zu entrichten.
  3. Die Vereinbarung tritt nach Eingang beim Deutschen Hochschulverband in Kraft und kann bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres zum Jahresende gekündigt werden.
  4. Die Dienstleistungsnehmerin/der Dienstleistungsnehmer verpflichtet sich, dem Deutschen Hochschulverband anzuzeigen, wenn sie/er den Habilitandenstatus erreicht, sich habilitiert hat oder zur Professorin/zum Professor an einer wissenschaftlichen Hochschule berufen worden ist. In diesem Falle erlischt die Vereinbarung. An ihre Stelle tritt die Mitgliedschaft im Deutschen Hochschulverband, die hiermit für die Zeit nach der satzungsgemäßen Erfüllung der Bedingungen für einen Beitritt beantragt wird. Die Mitgliedschaft kann bis zum 1. Dezember eines jeden Jahres zum Jahresende (31. Dezember) gekündigt werden.
  5. Gerichtsstand ist Bonn.