Leitsätze zur Evaluation

Resolution des 48. Hochschulverbandstages 1998

Evaluation ist die systematische Sammlung und Interpretation von Daten und Fakten, die mit dem Ziel ausgewertet und gewichtet werden, auf diese Weise festgestellte Mängel zu beseitigen. Die Evaluation dient der Qualitätssicherung und - verbesserung. Eine Evaluation von Forschungs- und Lehrleistungen ist grundsätzlich möglich, soweit die Eigenart der qualitativ nur unvollkommen meßbaren wissenschaftlichen Leistung gebührend berücksichtigt wird.

 

Keine objektive Wahrheit

Zur Frage, was Evaluationen leisten können und sollen, gibt es in der Forschung unterschiedliche Ansätze. Mit dem Mittel der Evaluation als Bewertungsverfahren gelingt es kaum, objektive Wahrheiten und Wirklichkeiten zu ermitteln. Evaluationen sind datengestützte Bewertungen. Ihr Ergebnis hängt von den Evaluatoren, den Zielen und den Methoden der Evaluation ab. Evaluation ist mehr subjektive Kritik als objektiver Befund.

Je mehr Autonomie der Staat den Universitäten zuweist, desto größer wird die Forderung nach Evaluationen. Das von der Wissenschaft selbst gesteuerte Evaluationsverfahren ist ein Mittel des Wettbewerbs. Es ist geeignet, die wissenschaftliche Leistungsfähigkeit zu fördern.

Die Evaluationen von Lehrleistungen und die Evaluationen von Forschungsleistungen müssen deutlich voneinander unterschieden werden. Für sie gelten unterschiedliche Leistungskriterien. Da die universitäre Lehre sich ständig aus der Forschung erneuert, kann es andererseits aber auch keine isolierte Evaluation geben.

Forschungsevaluationen finden täglich statt durch die Begutachtung von Drittmittelanträgen, z. B. durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Ohne diese seit Jahrzehnten praktizierte Evaluation wäre die universitäre Forschung in vielen Fächern nicht mehr möglich.

Träger der Evaluation sollte im Regelfall der Fachbereich (die Fakultät) sein. Der Staat scheidet als Träger einer sinnvollen und ertragreichen Evaluation aus. Ihm stehen weitreichende Weisungs- und Kontrollrechte zu, die mit der Evaluation unvereinbar sind.

Durch die Evaluation soll Handlungsdruck auf den Evaluierten ausgeübt werden. Die Evaluation dient der Selbstverbesserung. Schon wegen der methodischen Probleme und der Subjektivität des Verfahrens ist die Evaluation ungeeignet, um an ihre Ergebnisse dienstrechtliche Folgen zu knüpfen. Die Gewährung von Forschungssemestern, das Angebot von Bleibeverhandlungen und die Gewährung einer "Leistungszulage" sind unzulässig. Sie verstoßen als Evaluationsmaßnahmen des Staates gegen die Weisungs- und Beurteilungsfreiheit des Hochschullehrers. Im Rahmen der von der Universität autonom zu verteilenden Mittel können aber die Ergebnisse einer Evaluation als Kriterien für eine ungleiche Zuweisung herangezogen werden, sofern keine dem widersprechenden Berufungszusagen bestehen.

 
Fachbereich muß entscheiden

Über die Evaluationsmethode und die anzuwendenden Kriterien sowie deren Gewichtung muß der Fachbereich (die Fakultät) entscheiden. Einen verbindlichen Katalog oder ein einheitliches Verfahren kann es nicht geben. Die Spezifika der einzelnen Disziplinen, örtliche Gegebenheiten, unterschiedliche Rahmenbedingungen, vor allem aber der Respekt vor der autonomen Entscheidung des Fachbereichs (der Fakultät) verbieten standardisierte Verfahren. Der Fachbereich (die Fakultät) sollte zunächst an seinen (ihren) eigenen Konzepten und Zielen gemessen werden. Grundsätzlich ist der Methode der Vorzug einzuräumen, zunächst eine Selbstevaluation durchzuführen und darauf eine externe Begutachtung (peer review) aufzubauen. Die Gutachter sind von den Fachbereichen (den Fakultäten) der Universitätsleitung vorzuschlagen und von dieser zu benennen. Eine gegenseitige Begutachtung von Fachbereichen ist auszuschließen. Die Ergebnisse der Begutachtung sind mit dem Fachbereich (der Fakultät) zu diskutieren. Der endgültige Ergebnisbericht wird der Fakultät und der Universitätsleitung ausgehändigt.


Evaluation der Evaluation

Evaluationen sind teuer und aufwendig. Die Kosten einer Evaluation von Fachbereichen im sog. Nordverbund werden pro Fachbereich einer Universität mit mindestens DM 25.000,- angegeben. An deutschen Universitäten gibt es ca. 1.000 Fachbereiche. Der Ertrag von Evaluationen muß in einem vertretbaren Verhältnis zum Aufwand stehen. Daher ist die Evaluation der Evaluation notwendig.

Bamberg/Bonn, 28. März 1998