Bologna 2.0 - Forderungskatalog des DHV
I. Bologna-Zwischenbilanz: Krisen- statt Aufbruchstimmung
Der Deutsche Hochschulverband begrüßt und unterstützt die Ziele des Bologna-Prozesses, das Studium im europäischen Hochschulraum vergleichbarer, schneller, berufsnäher und internationaler zu gestalten. Der Deutsche Hochschulverband sieht jedoch die konkrete Umsetzung der Reformen in Deutschland auf Grund rigider administrativer Vorgaben der Hochschulpolitik als weitgehend missglückt an. Zehn Jahre nach der Bologna-Erklärung herrscht an deutschen Universitäten Krisen- statt Aufbruchstimmung.
Die Kernziele der Reformen wurden bislang verfehlt. Hochspezialisierte und kleinteilig modularisierte Studiengänge rauben Lernenden und Lehrenden jegliche Entfaltungsmöglichkeit. Statt Mobilität zu erleichtern, wird durch eine starre Studienstruktur der Wechsel im In- wie ins Ausland versperrt. Eine europaweit automatische Anerkennung von Studienleistungen funktioniert nicht. Statt die Studienabbrecherquoten zu senken, sind insbesondere in den natur- und ingenieurwissenschaftlichen Fächern die Abbrecherquoten gestiegen. Jeder Zweite bis Dritte beendet in diesen Fächern sein Studium ohne Abschluss.
Da der Bologna-Prozess bislang nicht hält, was er versprochen hat, schwindet die Akzeptanz für die Studienreform dramatisch. Studierende, wissenschaftlicher Nachwuchs und Professoren zweifeln an der Qualität und Praxistauglichkeit der neuen Studiengänge.
II. Reform der Bologna-Reformen
Auf die eklatanten Schwächen des Bologna-Prozesses hat der Deutsche Hochschulverband als Erster hingewiesen. Nach anfänglicher öffentlicher Schelte haben sich inzwischen auch Politik und Wirtschaft zu der Einsicht durchgerungen, dass Bologna 2.0, die "Reform der Reform", dringend in Angriff genommen werden muss. Vor diesem Hintergrund erweitert der Deutsche Hochschulverband seine Reformvorschläge, die er im September 2008 vorgelegt hat (vgl. die Resolution "Zur Reform des Bologna-Prozesses" vom 4. September 2008 Link ), wie folgt:
1) Weniger Prüfungen und großzügigere Module
Bachelor- und Master-Studiengänge müssen die Freiheit des Studiums respektieren und auch für diejenigen studierbar bleiben, die sich ihren Lebensunterhalt über einen Nebenerwerb finanzieren müssen. Die Anzahl der Prüfungen, die Lernende und Lehrende gleichermaßen belasten, muss reduziert werden. Zugleich müssen Prüfungssequenzen verringert und Module großzügiger gestaltet werden. Die Möglichkeiten, Prüfungen wiederholen zu können, müssen verbessert werden.
2) Beschränkung der Curricula und Ausweitung der Wahlpflichtbereiche
Studieninhalte müssen Platz für Selbstgestaltung und Forschung lassen. Curricula müssen beschränkt und Wahlpflichtbereiche ausgeweitet werden. Ohne die Möglichkeit, sich während des Studiums politisch, kulturell oder ehrenamtlich engagieren zu können, wird unsere Demokratie und Zivilgesellschaft verkümmern.
3) Pflichtfächer Wissenschaftsgeschichte und Ethik
Ziel des universitären Studiums ist es, verantwortungsvolle Persönlichkeiten für Staat Gesellschaft heranzubilden. Zu einem wissenschaftlichen Studium gehört deshalb die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Entstehung und Entwicklung der eigenen Fachdisziplin. Bei der Ausbildung von Führungspersönlichkeiten müssen ethische Grundlagen vermittelt werden. Das hat die aktuelle Wirtschafts- und Finanzkrise eindringlich vor Augen geführt. Der Deutsche Hochschulverband fordert vor diesem Hintergrund, dass die beiden Fächer Wissenschaftsgeschichte und Ethik an allen deutschen Universitäten Teil des Pflichtlehrangebots werden.
4) Flexibilisierung der Studienzeiten
Die Einrichtung von Bachelor- und Master-Studiengängen an Universitäten muss dem Anspruch universitärer Ausbildung durch Wissenschaft gerecht werden. Sach- und fachangemessen muss entschieden werden, welcher Abschluss für eine Disziplin taugt. Wer eine dem Wettbewerb verpflichtete, autonome Hochschule fordert, kann nicht gleichzeitig "top down" Studienstrukturen verordnen. Nicht jedes Studium - insbesondere wenn es unmittelbar zu einem berufsbefähigenden Abschluss führen soll - lässt sich in ein sechssemestriges Zeitkorsett zwängen. Für die Bemessung der Studiendauer müssen allein Fach- und Qualitätsgesichtspunkte maßgeblich sein, so dass das Bachelor-Studium auch sieben oder acht Semester dauern kann, wenn die Hochschule dies für richtig und notwendig hält.
5) Master als Regelabschluss
Die Flexibilisierung der Bachelor-Studienzeiten kann maßgeblich dazu beitragen, dass der Bachelor tatsächlich einen ersten zum Beruf befähigenden Abschluss darstellt. Gleichwohl wird eine vertiefte wissenschaftliche Auseinandersetzung ausschließlich im Rahmen eines Master-Studiums erfolgen können. Statt des Bachelor sollte deshalb der Master den Regelabschluss des universitären Studiums und der Bachelor nur eine Option für einen frühen Berufseinstieg bilden. Um das Regel-Ausnahme-Verhältnis von Bachelor und Master umzukehren, müssen zusätzliche Lehrkapazitäten geschaffen werden. Statt eines Drittels muss künftig, wie beispielsweise in der Schweiz, jeder Studierende mit einem Master abschließen können und dürfen. Ein solcher Schritt entspricht nicht nur dem Willen der Studierenden, sondern trägt dem Gedanken Rechnung, dass das Kapital moderner Dienstleistungs- und Wissensgesellschaften in einer wissenschaftlich fundierten, hochwertigen Bildung und Ausbildung liegt. Es leuchtet nicht ein, dass auf der einen Seite die Zugangshürden zum Bachelor-Studium beseitigt werden, auf der anderen Seite aber beim Master-Studium durch Noten und Quotierungen neue Hindernisse aufgetürmt werden.
6.) Angemessene Personal- und Finanzausstattung
In Zeiten steigender Studierendenzahlen muss bei sinkender Personal- und Finanzausstattung das ursprünglich mit der Bologna-Reform verbundene Versprechen, die Qualität der Lehre zu erhöhen, auf der Strecke bleiben. Die beschlossenen Hochschulpakte I und II schreiben die Unterfinanzierung der Hochschulen lediglich fort. Nach Berechnungen der Hochschulrektorenkonferenz benötigen die Hochschulen bis zum Jahr 2020 im Durchschnitt zusätzliche drei Milliarden Euro pro Jahr. Ohne zusätzliche finanzielle Mittel kann der Bologna-Prozess nicht erfolgreich verlaufen.
7.) Master Ing.= Dipl.-Ing.
Kostenneutral lässt sich dagegen eine andere Maßnahme verwirklichen: Unter den traditionellen deutschen Studienabschlüssen genießt insbesondere das deutsche Ingenieur-Diplom national wie international einen exzellenten Ruf. Ingenieurwissenschaftler fordern zu Recht, dieses Markenzeichen nicht aufzugeben und den Master-Abschluss zugleich als "Diplom" bezeichnen zu dürfen. Eine solche vergleichbar einfache Profilierungsmaßnahme für den Wissenschaftsstandort Deutschland kostet den Gesetzgeber lediglich einen Federstrich.
8.) Mobilitätsfenster und -verbünde
Bei der Förderung studentischer Mobilität hat das Instrument der Akkreditierung versagt. Da mehr als drei Viertel aller Studiengänge bereits neu konzipiert sind, erscheint die notwendige Nachbesserung über Akkreditierungsrat, Akkreditierungsagenturen und Hochschulen wenig zielführend. Mit Hilfe eines Mobilitätsprogramms könnten Bund und Länder Studiengänge rascher fördern. Prämiert würden Hochschulen, die gemeinsam mit nationalen und ausländischen Partnern entweder ein gemeinsames Curriculum aufeinander passgenau abstimmen oder gemeinsame Übergangs- und Schnittstellen bei gegenseitiger Anerkennung der erbrachten Studienleistungen vertraglich vereinbaren. Die Errichtung studienverlängernder Mobilitätsfenster stellt eine weitere Möglichkeit dar, Bachelor-Studierenden einen Hochschulwechsel ins Ausland zu erleichtern.
9.) Bologna-Moratorium für noch nicht umgestellte Studiengänge
In den Fächern, in denen die Umstellung auf Bachelor und Master-Studiengänge bislang unterblieben ist, wird von einer weiteren Einführung gestufter Studienmodelle abgesehen, bis der Nachweis erbracht ist, dass die neuen Studiengänge den herkömmlichen Studiengängen überlegen sind.
Bonn, 13. Oktober 2009