1. Wissenschaft ist die Suche nach Wahrheit. Sie lebt von Originalität und Eigenständigkeit. Der redliche Umgang mit Daten, Fakten und geistigem Eigentum macht die Wissenschaft erst zur Wissenschaft. Plagiate erschüttern die Glaubwürdigkeit von Wissenschaft.
2. Plagiate in der Wissenschaft sind kein Bagatelldelikt. Allerdings muss in jedem einzelnen Verdachtsfall sorgsam und umfassend geprüft werden, ob ein Plagiat vorliegt und welchen Umfang es einnimmt. Dabei sind die Umstände des Einzelfalls gebührend zu berücksichtigen. Die Spannweite von Plagiaten reicht von einer einmaligen auf wenige Worte beschränkten Nachlässigkeit, die gleichwohl ein Plagiat ist, bis zum umfassenden Vollplagiat der gesamten Arbeit.
3. Im Hinblick auf Plagiate von Wissenschaftlern hat der DHV Empfehlungen zu einem wissenschaftsadäquaten Publikationsverhalten und zum Umgang mit dem Verdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens am 12. April 2011 verabschiedet. Der DHV ruft alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler darüber hinaus dazu auf, verstärkt auf Plagiate zu achten. Die Unkultur des "Wegsehens" ist falsch verstandene Kollegialität und selbst ein wissenschaftliches Fehlverhalten.
4. Studentische Plagiate erhalten durch die Betreiber von sogenannten Diplom-Arbeitsbörsen und ähnlichen Sammlungen akademischer Arbeiten Vorschub. Obwohl der begründete Verdacht besteht, dass ein Teil der von diesen Börsen verkauften Arbeiten für Plagiate verwendet wird, gibt es keine rechtliche Handhabe, gegen dieses Geschäftsmodell vorzugehen.
5. Der DHV ruft alle Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die Prüfungsämter auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die eigenständige wissenschaftliche Leistung von studentischen Seminar- und Abschlussarbeiten zu überprüfen. Alle akademischen Qualifikationsarbeiten sind grundsätzlich auch digital einzureichen, um - neben anderen Überprüfungsmöglichkeiten - besser herausfinden zu können, ob es Übereinstimmungen mit fremden Texten gibt. Dies gilt auch für Dissertationen. Darüber hinaus soll in den Prüfungsordnungen bestimmt werden, dass alle Studierenden mit der Abgabe einer Seminar- und Abschlussarbeit eine Erklärung abzugeben haben, wonach diese Arbeit selbständig und ohne unzulässige Hilfeleistung Dritter und unter vollständiger Angabe der benutzten Hilfsmittel angefertigt worden ist.
6. Alle Hochschulen werden aufgefordert, in den ersten Semestern die Studierenden in die Kultur wissenschaftlichen Arbeitens einschließlich der fachspezifischen Besonderheiten einzuführen. Zusammen mit der Erläuterung wissenschaftlicher Regeln sind die Studierenden auch auf die Konsequenzen, die deren Verletzung nach sich ziehen, hinzuweisen.
Potsdam, 12. April 2011