Resolution des 60. DHV-Tages
Zur Wahrung der Urheberrechte von Wissenschaftlern
1. Das Urheberrecht in Deutschland ist eine kulturelle Errungenschaft der Neuzeit. Erst im 19. Jahrhundert hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass sich der Eigentumsbegriff nicht nur auf die Handschrift, sondern auch auf den geistigen Gehalt eines Werkes bezieht. Aufgabe des Urheberrechts ist es, die Schöpfer von Werken der Literatur, der Wissenschaft und Kunst in ihren materiellen und ideellen Beziehungen zum Werk zu schützen.
2. Digitale Nutzungsmöglichkeiten rechtfertigen keine Erosion des Urheberrechts. Die derzeit von der Politik diskutierte nochmalige Reform des deutschen Urheberrechts muss nach Auffassung des Deutschen Hochschulverbandes mit dem Ziel verbunden werden, ein bildungs- und wissenschaftsfreundlicheres Urheberrecht zu schaffen. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler brauchen - national wie international - einen effektiven Schutz ihres geistigen Eigentums.
3. Ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht kann nicht darin bestehen, Wissenschaftler zu verpflichten, ihre Werke kostenlos auf öffentlichen Datenbanken zu veröffentlichen. Eine solche von der "Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen" (DFG, HRK, DAAD u.a.) geforderte Zweitveröffentlichung untergräbt sowohl das Urheberrecht als auch die Wissenschaftsfreiheit der betroffenen Wissenschaftler. Es muss den Wissenschaftlern als Urheber vorbehalten bleiben, ob, wann, wo und wie sie ihre Werke veröffentlichen.
4. Open Access-Publikationen, das heißt, die kostenlose Zurverfügungstellung des Werkes durch die Wissenschaftler als Urheber, haben nach Maßgabe der Fächerkulturen Eingang in das Publikationsverhalten gefunden. Entscheidend muss aber auch in der Zukunft sein, dass ausschließlich die Wissenschaftler selbst entscheiden, ob sie ihre Werke im Rahmen von Open Access-Publikationen veröffentlichen wollen. Der Deutsche Hochschulverband wendet sich mit Nachdruck gegen jeden Zwang zu einer bestimmten Publikationsform.
5. Der Deutsche Hochschulverband tritt mit Nachdruck dem Rechtfertigungsversuch entgegen, eine Verpflichtung zur Open Access-Publikation resultiere aus der aus öffentlichen Mitteln geförderten Vergütung bzw. Besoldung von Wissenschaftlerinnen u. Wissenschaftlern. Diese Position relativiert das Urheberrecht und stellt es in einen vordergründigen ökonomischen Zusammenhang. Der Deutsche Hochschulverband sieht darin einen weiteren Versuch, nach der durch das Arbeitnehmererfindungsgesetz (2002) entfallenen Möglichkeit, selbst Patente anzumelden, Stellung und Rechte von Wissenschaftlerinnen u. Wissenschaftlern abzubauen.
Hamburg, den 23. März 2010